Transparenz

Money, money, money...Was ein Europaabgeordneter verdient und wofür er es ausgibt - und weiter unten: Der Lobby-Footprint!

Diaten

Die Entschädigung der Europaabgeordneten war bis 2005 europaweit nicht harmonisiert. So erhielten italienische Euopapaabgeordnete jährlich vor Steuern 134.291 €, während sich Bulgaren mit 9.276 € zufrieden geben mussten.

Das Europäische Parlament bemühte sich deshalb um eine Reform der Regelungen. Am 14. Juli 2009 ist ein einheitliches Abgeordnetenstatut in Kraft getreten, das durch einen Präsidiumsbeschluss ergänzt wurde. Ziel des Statuts ist es, die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherzustellen. Diese Statut enthält klare Regeln und macht die Bedingungen, unter denen die Volksverteter arbeiten, transparenter:

  • Die Abgeordneten bekommen ein einheitliches Gehalt (die sogenannte “Entschädigung”), das aus der EU-Kasse bezahlt wird. Die Summe orientiert sich an den Bezügen der Richter am Europäischen Gerichtshof (38,5% der Richtergehälter). Zurzeit sind dies 7.665 € vor Steuern; nach Abzug der EU-Gemeinschaftssteuer bleiben rund 6.000 €.
  • Reisekosten: Es werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet; diese sind durch Nachweise zu belegen.
  • Persönliche Mitarbeiter werden durch das Parlament bezahlt, das nur die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet.
  • Ehepartner und Verwandte ersten Grades dürfen nicht angestellt werden.

Die Europaabgeordneten haben mit der Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf eine Pension, deren Höhe von der Mandatsdauer abhängig ist.
Die Entschädigung ist das Gehalt eines Abgeordneten. Er darf allerdings nicht, wie andere Arbeitnehmer, bei der Versteuerung dieses Betrages auch noch Werbungskosten geltend machen; d.h. Fahrtkosten, Bürokosten, Arbeitsmaterial etc. können hier nicht angerechnet werden. Stattdessen erhält der Europaabgeordnete eine Kostenpauschale (siehe folgenden Abschnitt).

Allgemeine Kostenvergütung

Zusätzlich zu den Diäten erhält jeder Europaabgeordnete monatlich eine Pauschale, die als „Allgemeine Kostenvergütung“ bezeichnet wird. Diese Pauschale beträgt zurzeit 3785,- €.

Diese Aufwandspauschale ist dazu gedacht, Kosten, die mit der Ausübung des Berufes entstehen, abzudecken. Dies sind in erster Linie der Betrieb, die Einrichtung und Miete des Wahlkreisbüros. Auch sämtliches Arbeitsmaterial für die Büros in Brüssel, Straßburg und im Wahlkreis muss hiervon beglichen werden, vom Bleistift über Briefmarken bis hin zu Druckerpatronen und Aktenordnern. Lediglich die Parlamentsbriefbögen und Umschläge erhalten die Europaabgeordneten direkt vom Parlament.

Die Kosten für Telekommunikation, die durch den ständigen Wechsel von Brüssel nach Straßburg und in den Wahlkreis immer auch horrende Roamingkosten beinhalten, muss der Abgeordnete auch über diese Pauschale abdecken.

Da die Abgeordneten diese Kostenvergütung pauschal erhalten, sind sie nicht verpflichtet, die Verwendung einzeln nachzuweisen, im Umkehrschluss dürfen sie ihre Ausgaben aber nicht steuerlich geltend machen (siehe Abschnitt über die Diäten).

Tagegelder

Für jeden geleisteten Arbeitstag, an dem der Europaabgeordnete an einer ordentlichen Sitzung oder Veranstaltung des Parlaments des Parlaments teilgenommen oder zumindest im Büro gesessen hat, erhält er einen Tagessatz in Höhe von zurzeit 268,- €, die ebenfalls steuerfrei sind. Zum Nachweis muss sich der Abgeordnete in Anwesenheitslisten des Parlaments eintragen.

Dieser Tagessatz klingt erstaunlich hoch und lässt sich nur damit erklären, dass die Europaabgeordneten ständig von einem Ort zum nächsten reisen müssen. Viele Abgeordnete haben etwa in Brüssel keine Wohnung, sondern nutzen Hotels als Übernachtungsmöglichkeit. Das gleiche gilt in Straßburg und natürlich für Reisen in Deutschland, die außerhalb der Heimat stattfinden. Da bei den Europaabgeordneten (vor allem bei denen kleinerer Parteien) Übernachtungen weit weg von zu Hause eher die Regel als die Ausnahme sind, kommt der Abgeordnete hier auf eine beträchtliche Anzahl von Hotelübernachtungen im Monat. Diese bezahlt er aus seinen Tagegeldern, ebenso wie für Mahlzeiten und sonstige Verpflegung. Hier könnte das Parlament sicher viel Geld sparen, wenn es sich dazu durchringen würde, auf den zusätzlichen Sitzungsort Straßburg mit seinen völlig überhöhten Hotelpreisen zu verzichten.

Fahrtkosten

Zusätzlich werden dem Europaabgeordneten noch die Fahrtkosten vom Wohnort zum Sitzungsort erstattet. Hierbei können die Abgeordneten zwischen einem Pauschalsystem und der Erstattung der tatsächlichen Kosten wählen. Da ich mit dem Auto von Perl nach Brüssel oder Straßburg anreise, mache ich jeweils die gefahrenen Kilometer geltend.

Und sonst?

Europaabgeordneter ist heutzutage ohne Frage ein Hauptberuf, der eigentlich nur wenig Platz für sonstige Arbeit lässt. Aber dennoch ist man Abgeordneter nicht auf Lebenszeit, sondern immer nur für maximal fünf Jahre, freilich mit der Chance auf unbegrenzte häufige Wiederwahl – nur so lange einen die Wähler eben wollen. Für viele Abgeordnete ist bereits nach 5 oder 10 Jahren wieder Schluss mit der Abgeordnetenkarriere und so kehren sie dann wieder in ihre Berufe zurück. Für viele Berufe ist es aber weder möglich, noch sinnvoll, einfach für einige Jahre oder gar Jahrzehnte auszusteigen. So würde sich diese Berufsgruppe wohl nie für ein Mandat als Europaabgeordneter interessieren, wenn es ihr nicht erlaubt wäre, ihren Beruf auch neben der Tätigkeit als Abgeordneter auszuüben. Allerdings wollen viele Bürger zurecht wissen, was ein Europaabgeordneter noch nebenbei tut und vor allem, wie viel Geld er dafür erhält. Hierüber reicht jeder Abgeordnete einmal jährlich eine Erklärung ein. Diese ist auf der offiziellen Seite des Parlaments abrufbar: Erklärung der finanziellen Interessen (PDF).

Der Lobby-Footprint

Zur Transparenz gehört auch, offenzulegen, mit wem man als Abgeordneter zu einem Dossier, einem Bericht oder einem Gesetzesentwurf spricht, sei es in der Vorbereitung der politischen und gesetzgeberischen Arbeit selbst oder aber bei der Entscheidungsfindung über die Abstimmungsliste der eigenen Fraktion im entsprechenden Ausschuss oder im Plenum des Europäischen Parlaments.

Im Euro-Jargon nennen wir diese Nachverfolgbarkeit kurz "Lobby-Footprint", damit sinnbildlich ein Fußabdruck erkennbar ist, der sich aus den diversen Kontakten ergibt. Hier geht es zur Seite.